23
Nov.
2G-Regel ab dem 24.11.2021
Da die 2G-Regel auch für Körpernahe Dienstleistungen gilt, ist ab dem 24.11.2021 eine Behandlung nur noch mit einem entsprechenden Nachweis erlaubt.
Da die 2G-Regel auch für Körpernahe Dienstleistungen gilt, ist ab dem 24.11.2021 eine Behandlung nur noch mit einem entsprechenden Nachweis erlaubt.