2G-Regeln:

Die sogenannte 2G-Regel steht für „geimpft, oder genesen“. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr aus.

Da die 2G-Regel auch für Körpernahe Dienstleistungen gilt, ist ab dem 24.11.2021 eine Behandlung nur noch mit einem entsprechenden Nachweis erlaubt.

Bitte denkt beim Termin an den entsprechenden Nachweis, ohne diesen ist eine Behandlung nicht möglich!!! Ich bedanke mich für Euer Verständnis.