2G-Regel ab dem 24.11.2021
Da die 2G-Regel auch für Körpernahe Dienstleistungen gilt, ist ab dem 24.11.2021 eine Behandlung nur noch mit einem entsprechenden Nachweis erlaubt.
Da die 2G-Regel auch für Körpernahe Dienstleistungen gilt, ist ab dem 24.11.2021 eine Behandlung nur noch mit einem entsprechenden Nachweis erlaubt.
3G Regeln ab dem 20.08.21
Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“.
Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss ab dem 20. August 2021 entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen, um Zugang zum Besuch im Kosmetikstudio zu erhalten.
Endlich!!!
Liebe Kunden,
auf Grund der Lockdown-Lockerung ab dem 08.03.2021 dürfen wir nach langer Zeit unsere Arbeit wieder aufnehmen. Ich freue mich Euch dann auch in meinem „neuen Studio“ begrüßen zu dürfen.
Für Terminabsprachen bin ich jederzeit unter 01577-30 800 20 zu erreichen.
Ich freue mich auf Euern Anruf oder Eure Nachricht.
Mein Hygienekonzept: Hier sehen Sie meine durch Corona erweiterten Hygienebedingungen.
Lockdown – geht in Verlängerung.
Leider wurde der Lockdown verlängert und ich darf nicht wie gehofft ab dem 01.12.2020 wieder arbeiten.
Aus diesem Grund muss ich leider auch die nächsten Termine für Nageldesign und Wimpernverlängerung verschieben / absagen. 🙁