Corona-Notbremse

Liebe Kunden,

ab morgen dem 31.03.2021 tritt im Kreis Viersen die Corona-Notbremse in Kraft. Das Land NRW genehmigt aber die Test-Option für den Kreis Viersen.

Was bedeutet das für mein Studio:

  • Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig das bedeutet:
  • Zutritt nur mit negativem Schnelltests.
  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

So könnt Ihr Eure Termine weiterhin wahrnehmen: 

  • Kunden müssen zukünftig zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen ein negatives Testergebnis einer der im Kreis Viersen eingerichteten Teststellen (Apotheken, Ärztinnen und Ärzte, Testzentren) vorweisen können, das nicht älter als 24 Stunden ist (sog. Bürgertestung). Achtung! Ein Selbsttest wird nicht anerkannt. Auch eine bereits erfolgte Impfung wird als Ersatz für den Schnelltest nicht anerkannt.
  • Das erforderliche negative Testergebnis wird von den Teststellen schriftlich oder digital bestätigt und ist bei Nutzung der Angebote mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Pflicht zum Testnachweis besteht unabhängig von einer erfolgten Impfung.

Diese Regelung gilt bis zum 18.4.2021

Für Fragen könnt Ihr mich gerne telefonisch oder per WhatsApp kontaktieren.

Quelle Kreis Viersen: http://www.presse-service.de/