Neue Infos zur Corona-Notbremse ab dem 24.04.2021
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
die bundesweite Corona-Notbremse greift seit Mitternacht leider auch in Nordrhein-Westfalen. Sie sieht bei hohen Corona-Inzidenzen verschiedene Maßnahmen vor. Diese treten generell in allen Kommunen in Kraft, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das betrifft leider auch Viersen. Aus diesem Grund sind die Nagelstudios und Wimpernstudios vorerst wieder geschlossen.
Fußpflege darf weiterhin mit tagesaktuellen negativen Corona-Test durchgeführt werden!
Zitat vom Kreis Viersen:
- Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und eine Atemschutzmaske tragen (FFP2 oder vergleichbar). Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr erlaubt.
Quelle: Kreis Viersen