Neue Infos zur Corona-Notbremse ab dem 24.04.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

die bundesweite Corona-Notbremse greift seit Mitternacht leider auch in Nordrhein-Westfalen. Sie sieht bei hohen Corona-Inzidenzen verschiedene Maßnahmen vor. Diese treten generell in allen Kommunen in Kraft, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das betrifft leider auch Viersen.  Aus diesem Grund sind die Nagelstudios und Wimpernstudios vorerst wieder geschlossen.

Fußpflege darf weiterhin mit tagesaktuellen negativen Corona-Test durchgeführt werden!

Zitat vom Kreis Viersen:

  • Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und eine Atemschutzmaske tragen (FFP2 oder vergleichbar). Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr erlaubt.

Quelle: Kreis Viersen